BLUEGREEN Erfurt – Mobilität hat eine Farbe

Fahr grün! Das Motto von Bluegreen hat nicht nur etwas mit der Farbe der Fahrzeuge zu tun, sondern auch mit der Geschäftssphilosophie. Anknüpfend an die Tatsache, dass die E-Mobility und Segway´s an sich bereits ein umweltfreundliches Verkehrsmittel sind, geht Bluegreen noch einen Schritt weiter.

Bluegreen schreibt nachhaltiges Wirtschaften in jeder Phase seiner Arbeit fest: Vom Ressourcen schonenden Umgang mit Roh- und Betriebsstoffen bis hin zum energieeffizienten Büroalltag

Öffnungszeiten: Mo – Fr 8-18 Uhr | Sa 8-10 Uhr

Aufgrund unserer Segwaytouren ist unser Büro nicht konstant besetzt.
Für spontanen Besuch im Büro, Bitte telefonische Rücksprache mit uns halten.

Transporter mieten in Erfurt!

Wir sind Ihre kompetente Fahrzeugvermietung für Transporter, Anhänger und PKW. Desweiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit bei uns Segways zu mieten oder an unseren Segtouren teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Auto

1. Mietvertrag
Für diesen Vertrag gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen. Sollte eine der Regelungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Für Preise und Kautionen gilt die jeweils aushängende Preisliste. Der Fahrer des Mietfahrzeuges muss im Besitz einer für das Fahrzeug im Inland gültigen Fahrerlaubnis sein, die von jedem Fahrer auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen ist. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis vorlegen, wird Bluegreen Erfurt vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Zahlungsbedingungen
Die voraussichtlichen Mietkosten sind bei Fahrzeugübernahme bar zu zahlen. Dies ist Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe. Der Mieter hat die vom Vermieter geforderten Mietkosten, bei Anmietung sowie bei der Rückgabe des Fahrzeuges entstehenden restlichen Kosten in bar zu zahlen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag absolut zahlungsfähig zu sein und alle aus dem Mietvertrag anfallenden Kosten in bar bezahlen zu können. Der Mietpreis richtet sich nach der vom Vermieter vorgelegten gültigen Preisliste und nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Im Fall einer Überziehung länger als 30 Minuten hat der Mieter pro angefangene Stunde 19,00 € zusätzlich zu zahlen. Mehrkilometer werden mit 0,29 € je angefangen Kilometer berechnet. Soweit nicht anders angegeben sind alle Preise inkl. MwSt.Endabrechnung erfolgt bei Fahrzeugrückgabe.

3. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit Bluegreen Erfurt am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist zu erfragen, wie in diesem Falle vorzugehen ist. Als Mietzeit gilt die vereinbarte Mietdauer. Die Rückgabe hat nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit einschliesslich der vollständigen Wagenpapiere, Schlüssel und Zubehör in der Geschäftsstelle des Vermieters bzw. am Abholort zu erfolgen. Fehlen bei Fahrzeugrückgabe Schlüssel oder Papiere wird der Tagessatz solange weiterberechnet, bis diese der Mieter in den Geschäftsräumen des Vermieters zurückgibt. Bei Vertragsverletzungen durch den Mieter oder bei sonstigen Gründen, die an der persönlichen Zuverlässigkeit des Mieters zweifeln lassen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen – auch gegen dessen Willen oder bei dessen Widerspruch. Das Fahrzeug wird vom Vermieter mit vollem Tank übergeben und vom Mieter mit vollem Tank abgegeben. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Bei Fahrzeugübergabe wird zum Abschluss ein Übergabeprotokoll erstellt.

4. Reparaturen / Schäden am Mietwagen
Der Mieter hat sich bei Übergabe und während der Miete davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und richtigem Reifendruck geführt wird. Desweiteren ist darauf zu achten das der richtige Treibstoff getankt wird. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, regelmäßig die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist. Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

5. Haftung des Mieters
Der Mieter übernimmt mit Abschluss des Mietvertrags die Verantwortung für vertragsgemäße und sachgemäße Behandlung des Fahrzeugs. Für alle Schäden und Nachteile rechtlicher und finanzieller Art, die während der Mietdauer auch durch auftretende Mängel am Fahrzeug und durch das Fahrzeug entstehen, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt haftet der Mieter. Der Mieter haftet stets unbeschränkt bei:

1) durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden;
2) Schäden infolge alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit:
3) Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenem Zweck (§ 6) entstanden sind;
4) Unfallflucht gem. § 142 StGB; durch den berechtigten Fahrer oder Unfallgegner;
5) Schäden, die durch das Ladegut oder unsachgemäßes Laden entstehen.

6. Nutzung des Fahrzeugs und Ordungswirdrigkeiten
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:
-Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten
-Teilnahme an Geländefahrten
-Beförderung von leicht entzündlichen ,giftigen oder gefährlichen Stoffen.

Jede Ordnungswidrigkeit die mit dem Fahrzeug begangen wird, wird dem Mieter zulasten gelegt. Bluegreen erfurt erhebt für die Ordnungswidrigkeiten eine Bearbeitungspauschale von 10,00€. Diese wird dem Mieter im nach hinein in Rechnung gestellt.

7. Haftungsbegrenzung des Vermieters
Der Vermieter haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur für grobes Verschulden, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet er nur soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung abdeckbar ist. Bei Nichteinhaltung einer Vorbestellung ist der Vermieter in keiner Weise haftbar. Auch für Sach- und Vermögensschäden, die anderweitig entstehen, haftet er lediglich im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung des Vermieters für eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen.

8. Mindestalter/ Führerschein
Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer und dem Mieter selbst gefahren werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter (18 Jahre) haben und im Besitz einer in der EU gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter darf anderen Personen das Fahrzeug nicht überlassen. Bei Verstößen hat der Mieter neben dem unberechtigten Fahrer für alle Rechtsanteile ohne jegliche Einschränkung aufzukommen. Eine im Vertrag abgeschlossene Haftungsbegrenzung tritt in diesem Falle außer Kraft. Der Mieter ist Erfüllungsgehilfe und in dieser Funktion bluegreen gegenüber zur Auskunft verpflichtet.

9. Zusatzfahrer
Zur Nutzung des Mietwagens ist allein die im Mietvertrag genannte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, wird pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,-.

10. Kraftstoffkosten
Alle Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters/Fahrers. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ebenso zurückgenommen. Sollte bei Abgabe das Fahrzeug nicht vollgetankt sein, so wird vom Vermieter eine Gebühr von 150,00 € gefordert, die der Mieter sofort zu zahlen hat. Es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Alle Schäden, welche aus den Tanken falschen Kraftstoffes entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat sich vor Antritt der Miete zu erkundigen welchen Kraftstoff sein Fahrzeug benötigt.

11. Versicherungsschutz und Insassenschutz
Das Fahrzeug bzw. der Hänger ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden bis max. € 100 Mio. und Personenschäden je geschädigter Person max. € 100,0 Mio.
Ø Teilkaskoversicherung mit 300€ Selbstbeteiligung
Ø Vollkaskoversicherung mit 1000€ Selbstbeteiligung

Trotz Vollkaskoversicherung haftet der Mieter für Reifenschäden und Abschleppkosten, sowie bei Verstößen gegen Vertragsbedingungen. Im Falle eines Vollkaskoschadens trägt der Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 €. Diese ist in den 1000€ der Selbstbeteiligung bereits enthalten. Die Bearbeitungsgebühr wird erhoben für den Fahrzeugausfall, Fahrten zur Werkstatt, Schrift und Telefonverkehr mit allen Beteiligten.

12. Verhalten bei Unfall und Anzeigepflicht
Jede Art Beschädigung des Fahrzeuges, gleich aus welchem Grund, ist sofort dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Sollte die Beschädigung durch einen Unfall entstanden sein, so ist ein Unfallbericht mit Skizze zu erstellen. Er muss alle Einzelheiten enthalten, sowie Name und Anschriften der Beteiligten, der Zeugen, der Polizei, die Kennzeichen der Fahrzeuge und alle anderen Daten und Fakten, welche zur Klärung des Unfalls notwendig sind, aufweisen (siehe Unfallbericht). Irgendwelche Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Unmittelbar nach dem Unfall hat der Mieter/Fahrer sofort die Polizei zu verständigen und darauf zu bestehen, an dem Unfallort zu kommen und ein Tatbestandsprotokoll zu erstellen. Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, auch bei verspäteter Verständigung, so verliert der Mieter/Fahrer jeglichen Anspruch aus der bei Vertragsabschluß vereinbarten Haftungsbegrenzung. Eine Berufung auf diese entfällt.

13. Vertragsbeendigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ihm der Vermieter das Fahrzeug oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug nicht bis spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt übergibt. Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn das Fahrzeug nach Übernahme ausfällt und der Vermieter ihm nicht binnen einer Frist von vier Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen bei mangelnde Pflege des Fahrzeuges, unsachgemäßer und unrechtmäßigem Gebrauchs, Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr.

14. Gerichtsstand
Das Amts- oder Landgericht Erfurt gilt als Gerichtsstand vereinbart.

15. Datenschutzklausel
Der Mieter erlaubt dem Vermieter über seine Person Auskünfte einzuholen und diese Daten zu speichern.

16. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, beruht dies nicht den gesamten Vertrag. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine rechtlich gültige Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn des ungültigen Vertragspunktes entspricht.

 

Segway

Für Teilnahme an Segway-Touren der Firma segtouren-erfurt & bluegreen erfurt, Stephan Herzog, Weimarische Straße 33a, 99099 Erfurt und für die Anmietung von Segways der Firma

1. Voraussetzung für die Nutzung eines Segway ist, dass Sie

  • das 15. Lebensjahr vollendet haben;
  • im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die Sie mindestens zum Führen eines Mofa berechtigt, oder einer Mofa-Prüfbescheinigung;
  • im Besitz eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sind; ein Körpergewicht zwischen mindestens 45 kg und max. 115 kg haben;
  • sich in einem straßenverkehrstauglichen Zustand befinden;
  • nicht unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, die den sicheren Gebrauch des Fahrzeugs beeinträchtigen können.

2. Bei der Benutzung der Geräte ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Wir werden Sie vor Beginn der Tour ausführlich in die Bedienung und Steuerung des Segways einweisen und Ihnen die Sicherheitshinweise und -anweisungen erläutern. Sämtliche bei der Einweisung besprochenen Hinweise und Anordnungen sind unbedingt zu berücksichtigen. Sie erhalten von uns zu Ihrer Sicherheit einen Helm, dessen Benutzung während der Fahrt empfohlen wird. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen Zweifel an der Fahreignung bestehen, oder die Sicherheitsanweisungen oder sonstigen Anweisungen des Tourleiters zuwiderhandeln, die Durchführung der Tour nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen. Für diesen Fall bleibt der Anspruch auf das Tourentgelt bestehen.

3. Die Nutzung darf nur auf Wegen und Straßen erfolgen, deren Benutzung mit Segways gestattetet ist. Die für Leichtkrafträder geltenden Verkehrsvorschriften sind zu beachten. Insbesondere auf gemeinsam mit Fußgängern benutzten Verkehrsflächen muss eine Gefährdung der Fußgänger bei der Benutzung des Segways ausgeschlossen sein.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere auf Gehwegen nicht mit dem Segway gefahren werden darf.

4. Eine Überlassung des Segway an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma bluegreen erfurt ist untersagt.

5. Wir sind bemüht, den einwandfreien Zustand der Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Haftung von Segtouren-Gera sowie etwaiger Vertreter oder Erfüllungsgehilfen richtet sich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Segtouren-Gera, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Teilnahme an der Tour und die Benutzung des Segways erfolgen auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle und daraus resultierende Folgen.

Die Fahrzeuge sind im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. Der Versicherungsschutz, der grundsätzlich nur Sach-, Personen- und reine Vermögensschäden Dritter umfasst, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, entfällt bzw. ist eingeschränkt bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalls, sowie bei Obliegenheitsverletzungen. Sie sind u. a. verpflichtet, im Fall eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadensereignisses unverzüglich eine Schadensmeldung auszufüllen und die Firma Segtouren-Gera zu verständigen.

Sie sind verpflichtet, nach Tourende das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie es erhalten haben. Sie haften daher während der Dauer der Überlassung für sämtliche Schäden am Fahrzeug sowie für den Verlust des Fahrzeugs und die Schadensnebenkosten, wie Bergung, Sachverständigenkosten, Mietausfall etc., soweit diese nicht von einem uns bekannten Dritten zu vertreten und zu tragen sind oder von der von uns abgeschlossenen Maschinen- und Geräteversicherung abgedeckt sind. Andernfalls ist Ihre Ersatzpflicht auf den Selbstbehalt beschränkt, der im Schadenfall 10 % der Schadenbeseitigungskosten, mindestens jedoch 250,00 € und im Diebstahlsfall 10 % des Neu- bzw. Wiederbeschaffungswerts beträgt.

6. Sie sind für die Folgen etwaiger von Ihnen begangener Verkehrsverstöße und Straftaten verantwortlich und haften für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Sie sind verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen Sie im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs erheben. Die vorstehenden Bestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige hiermit, dass die persönlichen Voraussetzungen der Teilnahme bei mir vorliegen und dass ich mit den Regelungen einverstanden bin. Bei nicht voll geschäftsfähigen Personen, insbesondere Minderjährigen, ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Vertragrücktritt/ Umbuchung

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen. Der folgende Teilbetrag ist dann zu leisten: bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Vertrages / bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 33% des Vertrages / bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 66 % des Vertrages / kürzer als 7 Tage bis zum Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Vertrages fällig. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Für die Berechnung des Teilbetrages gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Umbuchungswünschen versuchen wir, soweit möglich, zu folgen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, gelten die Bedingungen für den Vertragsrücktritt. Selbstverständlich kann der Kunde auch Ersatzperson (en) zur Veranstaltung schicken.
Sollte die Veranstaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen ( Unwetter, höhere Gewalt usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden können, erhält der Kunde von uns einen Ersatztermin. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen, abzüglich der uns entstandenen Kosten zurückerstattet.
Bluegreen erfurt behält sich fristlose Vertragkündigung vor, wenn der Kunde die Veranstaltung in nicht unerheblicher Weise stört, unter Alkohol- bzw. Drogenein­ uss steht oder die sicherheitsrelevanten Anweisungen der Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht befolgt. Der finanzielle Anspruch von bluegreen erfurt besteht trotzdem weiter.

Kontakt

bluegreen Erfurt
Sondershäuser Str. 39
99091 Erfurt

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